Kündigungsfrist für Arbeitnehmer bei Eigenkündigung
Wer als Arbeitnehmer selbst kündigen möchte, muss die Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats beachten.
Kündigungsfrist & Stichtag berechnen
Ermittelt die Betriebszugehörigkeit
Tag des Zugangs beim Empfänger
Prüft gesetzliche Feiertage nach § 193 BGB
Ermittelt den letzten tatsächlichen Arbeitstag
Wird berechnet...
Muss bis zu diesem Tag nachweisbar beim Empfänger eingegangen sein.
ℹ️ Hinweis: Im Bürgerlichen Recht (§ 193 BGB) gilt der Samstag grundsätzlich als Werktag.
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Rechtliche Grundlagen & wichtige Fristen für Eigenkündigung
Nach deutschem Zivil- und Arbeitsrecht müssen Kündigungen stets schriftlich im Original (§ 623 BGB) mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Fax ist gesetzlich unwirksam!
Für die Fristwahrung kommt es nicht auf das Absendedatum des Schreibens an, sondern ausschließlich auf den rechtzeitigen Zugang beim Arbeitgeber oder Vermieter (§ 130 BGB). Fällt das Ende einer Frist oder der Stichtag auf einen Sonntag, allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so tritt nach § 193 BGB an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Nutzen Sie unser integriertes Kündigungsschreiben-Tool (Button oben im Rechner), um direkt eine rechtssichere Vorlage mit Ihrem berechneten Enddatum als PDF auszudrucken.